Über die Schützenbruderschaft

Die Schützenbruderschaft Scheidingen hat ca. 400 Mitglieder. Innerhalb der Bruderschaft gibt es mit der Avantgarde, den Jungschützen, der U 40 und der „U 100“ unterschiedliche Gruppierungen. Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Scheidingen betreibt mit der Jungschützenabteilung aktive Jugendarbeit. In der Schützenhalle steht ein moderner Schießstand zur Verfügung, auf dem in der Jungschützenabteilung ab 14 Jahre unter Aufsicht von geschulten Jugend- und Schießleitern Übungsabende abgehalten werden. Es finden jedoch auch weitere gemeinsame Aktivitäten und Fahrten statt.

 

Mitglied in der Schützenbruderschaft Scheidingen kann jede weibliche oder männliche Person ab der Geburt werden. Stimmberechtigt bei den Mitgliederversammlungen sind jedoch nur Mitglieder ab 18 Jahren. Eine Mitgliedschaft kann unbürokratisch durch eine Beitrittserklärung gegenüber dem Hauptvorstand erklärt werden.

 

Die Schützenbruderschaft hält jedes Jahr im Frühjahr die Hauptversammlung und im Herbst die Mitgliederversammlung ab. Hauptveranstaltung der Schützenbruderschaft ist das alljährliche Schützenfest, welches am Wochenende nach Pfingsten gefeiert wird. Um auch den jüngeren Bürgern des Dorfes die Gelegenheit zu geben Schützenfest zu feiern, wird alljährlich im September ein 2-tägiges Kinderschützenfest ausgerichtet. Am 1. Sonntag im November wird am Patronatsfest der Schützenbruderschaft ein gemütliches Beisammensein für die älteren Mitglieder der Schützenbruderschaft ausgerichtet. Durch die Vorstandsfrauen wird selbstgebackener Kuchen sowie Kaffee angeboten. Als kirchlicher Verein unterstützt die Schützenbruderschaft die Aktivitäten der Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Scheidingen sowie des Pastoralverbundes.

 

Die Schützenbruderschaft ist Mitglied des „Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V“. Der Schützenbund ist in mehrere Bezirke aufgeteilt. Die Schützenbruderschaft gehört dem Bezirk Werl-Ense an. Jedes Jahr im August wird im Rahmen eines Bezirksschützenfestes unter den 15 amtierenden Königen des Bezirks ein Bezirkskönig ermittelt.

Satzung